... neuere Einträge
Kindergelderhöhung verschoben,
hotgun, Sonntag, 18. November 2007, 15:04
Die große Koalition hat die für 2009 zugesagte Erhöhung des Kindergeldes verschoben. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf einen bislang geheim gehaltenen Beschluss des Koalitionsausschusses.
Der Koalitionsausschuss hatte am vergangenen Montag über den sogenannten Existenzminimums-Bericht beraten. Darin wird alle zwei Jahre die aktuelle Höhe des Existenzminimums festgelegt, das der Staat von Steuern verschont. An diesen Freibeträgen orientiert sich auch das Kindergeld. Hintergrund ist, dass von den Freibeträgen ausschließlich Besserverdiener profitieren, die Bundesregierung durch das Kindergeld jedoch auch Familien mit niedrigeren Einkommen unterstützen will.
Bisher hatte die Bundesregierung geplant, den Existenzminimums-Bericht einige Monate vorzuziehen, um das Kindergeld bereits Anfang 2009 heraufsetzen zu können. Doch dies lehnte der Koalitionsausschuss, an dessen Sitzung auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) teilnahm, nun ab: "Es bleibt beim alten Termin", heißt es dem Bericht zufolge bei Union und SPD. Der Bericht wird deshalb voraussichtlich erst im Herbst 2008 erscheinen, eine Kindergeld-Erhöhung ist deshalb wegen der langwierigen parlamentarischen Prozedur erst im Jahr 2010 wahrscheinlich.
"Kinderzuschlag momentan wichtiger"
Familienministerin Ursula von der Leyen, die an dem Treffen der Koalitionsspitzen nicht teilgenommen hatte, vermied Kritik an dem Beschluss: "Wir mussten die Entscheidung des Koalitionsausschusses akzeptieren, dass der Existenzminimums-Bericht nicht vorgezogen wird", sagte die Ministerin der "Süddeutschen Zeitung". Es sei momentan wichtiger, den Kinderzuschlag für Geringverdiener weiterzuentwickeln, um Kinder gezielt aus der Armut zu holen. Der Koalitionsausschuss habe dafür 200 Millionen Euro zugesagt.
Im vergangenen Jahr hatten Steinbrück und von der Leyen (CDU) noch in einer gemeinsamen Erklärung mitgeteilt, dass 2009 "nach jetzigen Erkenntnissen das Existenzminimum der Kinder angehoben werden muss". Von der Leyen hatte angefügt, sie sei "der festen Überzeugung, dass das Kindergeld steigen muss". Auch der Finanzminister hatte im Juni dieses Jahres erklärt, wegen der für das Jahr 2009 geplanten Anpassung des Existenzminimums sei es "angemessen, dass das Kindergeld dann ebenfalls erhöht wird". Die Bundesfamilienministerin schlug seitdem immer wieder vor, die Erhöhung des Kindergeldes erst vom zweiten Kind an zu gewähren. Damit war sie auch beim Finanzminister auf Zustimmung gestoßen: Solche Überlegungen seien "ein Schritt in die richtige Richtung", erklärte Steinbrück.
In Koalitionskreisen hieß es nun, das Existenzminimum müsse voraussichtlich nur geringfügig angehoben werden, sodass ein Vorziehen des Berichts nicht erforderlich sei. Rein theoretisch sei aber auch bei einer Veröffentlichung im Herbst 2008 noch eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2009 möglich.
Quelle: NTV
Kommentar: Hauptsache die Herrschaften haben Ihre Diäten erhöht. Sollen sich doch die Familien selbst helfen, wie die Herren Korruptus sich auch selber helfen. Angesichts allgemein steigender Lebenshaltungskosten werden sich mehr und mehr Menschen überlegen ob sie noch Kinder in dieses Land setzen.
Die Herren Korruptus können sich natürlich erstmal zurücklehnen da sie ja nun nicht zu kurz gekommen sind und müssen sich über Probleme Ihrer Wähler keine Sorgen machen. Vorerst!!!!
Der Koalitionsausschuss hatte am vergangenen Montag über den sogenannten Existenzminimums-Bericht beraten. Darin wird alle zwei Jahre die aktuelle Höhe des Existenzminimums festgelegt, das der Staat von Steuern verschont. An diesen Freibeträgen orientiert sich auch das Kindergeld. Hintergrund ist, dass von den Freibeträgen ausschließlich Besserverdiener profitieren, die Bundesregierung durch das Kindergeld jedoch auch Familien mit niedrigeren Einkommen unterstützen will.
Bisher hatte die Bundesregierung geplant, den Existenzminimums-Bericht einige Monate vorzuziehen, um das Kindergeld bereits Anfang 2009 heraufsetzen zu können. Doch dies lehnte der Koalitionsausschuss, an dessen Sitzung auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) teilnahm, nun ab: "Es bleibt beim alten Termin", heißt es dem Bericht zufolge bei Union und SPD. Der Bericht wird deshalb voraussichtlich erst im Herbst 2008 erscheinen, eine Kindergeld-Erhöhung ist deshalb wegen der langwierigen parlamentarischen Prozedur erst im Jahr 2010 wahrscheinlich.
"Kinderzuschlag momentan wichtiger"
Familienministerin Ursula von der Leyen, die an dem Treffen der Koalitionsspitzen nicht teilgenommen hatte, vermied Kritik an dem Beschluss: "Wir mussten die Entscheidung des Koalitionsausschusses akzeptieren, dass der Existenzminimums-Bericht nicht vorgezogen wird", sagte die Ministerin der "Süddeutschen Zeitung". Es sei momentan wichtiger, den Kinderzuschlag für Geringverdiener weiterzuentwickeln, um Kinder gezielt aus der Armut zu holen. Der Koalitionsausschuss habe dafür 200 Millionen Euro zugesagt.
Im vergangenen Jahr hatten Steinbrück und von der Leyen (CDU) noch in einer gemeinsamen Erklärung mitgeteilt, dass 2009 "nach jetzigen Erkenntnissen das Existenzminimum der Kinder angehoben werden muss". Von der Leyen hatte angefügt, sie sei "der festen Überzeugung, dass das Kindergeld steigen muss". Auch der Finanzminister hatte im Juni dieses Jahres erklärt, wegen der für das Jahr 2009 geplanten Anpassung des Existenzminimums sei es "angemessen, dass das Kindergeld dann ebenfalls erhöht wird". Die Bundesfamilienministerin schlug seitdem immer wieder vor, die Erhöhung des Kindergeldes erst vom zweiten Kind an zu gewähren. Damit war sie auch beim Finanzminister auf Zustimmung gestoßen: Solche Überlegungen seien "ein Schritt in die richtige Richtung", erklärte Steinbrück.
In Koalitionskreisen hieß es nun, das Existenzminimum müsse voraussichtlich nur geringfügig angehoben werden, sodass ein Vorziehen des Berichts nicht erforderlich sei. Rein theoretisch sei aber auch bei einer Veröffentlichung im Herbst 2008 noch eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2009 möglich.
Quelle: NTV
Kommentar: Hauptsache die Herrschaften haben Ihre Diäten erhöht. Sollen sich doch die Familien selbst helfen, wie die Herren Korruptus sich auch selber helfen. Angesichts allgemein steigender Lebenshaltungskosten werden sich mehr und mehr Menschen überlegen ob sie noch Kinder in dieses Land setzen.
Die Herren Korruptus können sich natürlich erstmal zurücklehnen da sie ja nun nicht zu kurz gekommen sind und müssen sich über Probleme Ihrer Wähler keine Sorgen machen. Vorerst!!!!
Permalink (0 Kommentare) Kommentieren
Legalisierte Korruption
hotgun, Sonntag, 18. November 2007, 15:00
Wie sich Schröder und seine Ex-Minister und Staatssekretäre nach dem Abgang die Taschen vollstopfen.
Schröder und Co. gut versorgt
Zwei Jahre nach Ende der Regierung Schröder leiden die meisten der ehemaligen Kabinettsmitglieder keine materielle Not: Die früheren Minister und Staatssekretäre haben gut dotierte Jobs als Berater oder Aufsichtsräte. manager-magazin.de zeigt, wer wo gelandet ist.
Schröder und Co. gut versorgt
Zwei Jahre nach Ende der Regierung Schröder leiden die meisten der ehemaligen Kabinettsmitglieder keine materielle Not: Die früheren Minister und Staatssekretäre haben gut dotierte Jobs als Berater oder Aufsichtsräte. manager-magazin.de zeigt, wer wo gelandet ist.
Permalink (0 Kommentare) Kommentieren
Eine Million Kennzeichen in Hessen gescannt – 300 Treffer in Fahndungsdatenbank
hotgun, Sonntag, 18. November 2007, 11:44
Eine Million Autokennzeichen hat die hessische Polizei seit März mit ihren neuen automatischen Kennzeichenlesegeräten fotografiert. Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken ergab dabei 300 Treffer, wie das hessische Innenministerium dem Nachrichtenmagazin FOCUS mitteilte. Als Erfolg wird die Festnahme einer Einbrecher-Truppe gewertet. Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag über Klagen gegen das Kennzeichen-Scannen in Hessen und Schleswig-Holstein. Die Kläger rügen unter anderem einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung ahnungsloser Fahrer. Hessen argumentiert, dass die Kennzeichen im Falle eines Nicht-Treffers nur für die Sekunden des Abgleichs gespeichert sind. Bayerns Polizei räumt ein, dass Kennzeichen-Scanner in einem besonderen Modus alle gescannten Kennzeichen für einen längeren Zeitraum speichern können, zum Beispiel bei einer Ringalarmfahndung. Dann gelten verschärfte Anforderungen an den Umgang mit diesen Daten.
Der ADAC sieht das Scannen skeptisch. Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht, Michael Ludovisy, bezweifelte, „dass der Staat in solchem Maß Personen unter Generalverdacht stellen darf“. Ihn stört besonders, dass die Kennzeichen heimlich gefilmt werden.
Mindestens die Hälfte aller Innenminister lässt bereits Kennzeichen scannen oder hat die Voraussetzung dafür geschaffen: Dazu gehören neben den beklagten Ländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg will dafür 2008 das Polizeigesetz ändern.
Den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts interessierte nach FOCUS-Informationen besonders, ob auch Fahrer und Beifahrer auf den Fotos erkannt werden können, die von den Infrarotkameras geschossen werden. Die hessische Staatskanzlei sandte zwei Originalaufnahmen nach Karlsruhe, auf denen Umrisse und Marke des Wagens erkennbar sind. Der Innenraum liegt im Schatten. Der Fahrer würde nicht identifiziert, wurde den Richtern beschwichtigend mitgeteilt.
Quelle: Focus online
Aha. Terroristen hat man damit nicht gefangen. Aber "freien" Bürgern konnte man Vergehen wegen mangelndem Versicherungsschutz nachweisen. Jetz muss ich wohl auch noch die Nummernschilder vom Bobby-Car abschrauben? Freiheit adee. Die kleinen jagt man-unsere korrupten Politiker feiern sich selbst...
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag über Klagen gegen das Kennzeichen-Scannen in Hessen und Schleswig-Holstein. Die Kläger rügen unter anderem einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung ahnungsloser Fahrer. Hessen argumentiert, dass die Kennzeichen im Falle eines Nicht-Treffers nur für die Sekunden des Abgleichs gespeichert sind. Bayerns Polizei räumt ein, dass Kennzeichen-Scanner in einem besonderen Modus alle gescannten Kennzeichen für einen längeren Zeitraum speichern können, zum Beispiel bei einer Ringalarmfahndung. Dann gelten verschärfte Anforderungen an den Umgang mit diesen Daten.
Der ADAC sieht das Scannen skeptisch. Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht, Michael Ludovisy, bezweifelte, „dass der Staat in solchem Maß Personen unter Generalverdacht stellen darf“. Ihn stört besonders, dass die Kennzeichen heimlich gefilmt werden.
Mindestens die Hälfte aller Innenminister lässt bereits Kennzeichen scannen oder hat die Voraussetzung dafür geschaffen: Dazu gehören neben den beklagten Ländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg will dafür 2008 das Polizeigesetz ändern.
Den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts interessierte nach FOCUS-Informationen besonders, ob auch Fahrer und Beifahrer auf den Fotos erkannt werden können, die von den Infrarotkameras geschossen werden. Die hessische Staatskanzlei sandte zwei Originalaufnahmen nach Karlsruhe, auf denen Umrisse und Marke des Wagens erkennbar sind. Der Innenraum liegt im Schatten. Der Fahrer würde nicht identifiziert, wurde den Richtern beschwichtigend mitgeteilt.
Quelle: Focus online
Aha. Terroristen hat man damit nicht gefangen. Aber "freien" Bürgern konnte man Vergehen wegen mangelndem Versicherungsschutz nachweisen. Jetz muss ich wohl auch noch die Nummernschilder vom Bobby-Car abschrauben? Freiheit adee. Die kleinen jagt man-unsere korrupten Politiker feiern sich selbst...
Permalink (0 Kommentare) Kommentieren
... ältere Einträge