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Der Spaß beginnt - Arbeitsamt Folge 1
hotgun, Dienstag, 4. Dezember 2007, 15:21
An dem folgendem Beispiel kann man sehr gut erkennen das die Mitarbeiter in Ihrem Amt keinerlei Ahnung haben von dem was sie tun. Anhand meinerselbst und des Kollegen X. mit dem ich quasi aus Wohnortsnähe nun auch noch das selbe Amt teile, werden schon die ersten Unterschiede sichtbar.
Auf Kollegen X. wird vom ersten Tag an Druck ausgeübt, er hätte seine unbefristete Stelle in Timbuktu,vor zwei Jahren,nicht für eine befristete Stelle in Berlin aufgeben dürfen. Deswegen erwarte ihn nun eine Sperrzeit.
Hierzu:
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R - die Entscheidung bestätigt, dass ein Arbeitsloser, der eine unbefristete Stelle aufgibt, um eine befristete anderweitige Stelle aufzunehmen, keine Sperrzeit vom Arbeitsamt erhalten darf.
Voraussetzung ist hierfür, dass der Arbeitslose konkret annehmen durfte, dass er Chancen zur Übernahme auf eine unbefristete Stelle hat. Hierbei führt das BSG aus, dass grundsätzlich jeder Arbeitnehmer gemäß Art. 12 GG das Recht hat seinen Arbeitsplatz frei zu wählen. Entsprechend dieser grundsätzlichen Vorgaben kann ein Arbeitsloser jederzeit seine unbefristete Stelle aufgeben, um sich anderweitig zu orientieren. Dies gilt auch, wenn die neue Stelle nur befristet ist. Das BSG hat die bereits in der Vorinstanz getroffene Feststellung bestätigt und die Revision des Arbeitsamtes zurückgewiesen.
Quelle: RA Schmidt/Sedlmayer
Auf Kollegen X. wird vom ersten Tag an Druck ausgeübt, er hätte seine unbefristete Stelle in Timbuktu,vor zwei Jahren,nicht für eine befristete Stelle in Berlin aufgeben dürfen. Deswegen erwarte ihn nun eine Sperrzeit.
Hierzu:
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R - die Entscheidung bestätigt, dass ein Arbeitsloser, der eine unbefristete Stelle aufgibt, um eine befristete anderweitige Stelle aufzunehmen, keine Sperrzeit vom Arbeitsamt erhalten darf.
Voraussetzung ist hierfür, dass der Arbeitslose konkret annehmen durfte, dass er Chancen zur Übernahme auf eine unbefristete Stelle hat. Hierbei führt das BSG aus, dass grundsätzlich jeder Arbeitnehmer gemäß Art. 12 GG das Recht hat seinen Arbeitsplatz frei zu wählen. Entsprechend dieser grundsätzlichen Vorgaben kann ein Arbeitsloser jederzeit seine unbefristete Stelle aufgeben, um sich anderweitig zu orientieren. Dies gilt auch, wenn die neue Stelle nur befristet ist. Das BSG hat die bereits in der Vorinstanz getroffene Feststellung bestätigt und die Revision des Arbeitsamtes zurückgewiesen.
Quelle: RA Schmidt/Sedlmayer
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Liebes Volk von (D)ummland
hotgun, Dienstag, 4. Dezember 2007, 13:04
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Unser aller Spitzelfreund, der Wolfgang
hotgun, Dienstag, 4. Dezember 2007, 08:24
hatte wieder einmal eine harte Nacht hinter sich und gab mal wieder seltsamen geistigen Dünnschiss von sich.
Bundesinnenminister Dr. Seltsam (CDU) hat am Wochenende am Rande einer Konferenz zum Thema Terror- bekämpfung gesagt: „Diejenigen, die sagen, Guantanamo ist nicht die richtige Lösung, müssen auch bereit sein, darüber nachzudenken, was die bessere Lösung ist, denn allein mit der Kritik ist kein Problem gelöst.“ Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, hat für die kommende Woche eine Debatte im Innenausschuss des Bundestags zu Dr. Seltsams Äußerungen beantragt. “Wer sich so äußert wie Dr. Seltsam, der lässt kaum einen Zweifel daran, dass er Guantanamo zumindest für einen legitimen Versuch hält, den Terror zu bekämpfen”, so Jelpke.
Solch ein Innenminister, der Rechtsstaatliche Prinzipien vor den Augen der Weltöffentlichkeit in Frage stellt disqualifiziert sich daher seines Amtes.
Die Absicht des Ministers sei es wohl, die internationale „Zusammenarbeit“ der Geheimdienste nicht zu gefährden. Ulla Jelpke: “Dafür geht er über Folteropfer.”
Die Äußerungen nochmal im Wortlaut:
Bundesinnenminister Dr. Seltsam (CDU) hat am Wochenende am Rande einer Konferenz zum Thema Terror- bekämpfung gesagt: „Diejenigen, die sagen, Guantanamo ist nicht die richtige Lösung, müssen auch bereit sein, darüber nachzudenken, was die bessere Lösung ist, denn allein mit der Kritik ist kein Problem gelöst.“ Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, hat für die kommende Woche eine Debatte im Innenausschuss des Bundestags zu Dr. Seltsams Äußerungen beantragt. “Wer sich so äußert wie Dr. Seltsam, der lässt kaum einen Zweifel daran, dass er Guantanamo zumindest für einen legitimen Versuch hält, den Terror zu bekämpfen”, so Jelpke.
Solch ein Innenminister, der Rechtsstaatliche Prinzipien vor den Augen der Weltöffentlichkeit in Frage stellt disqualifiziert sich daher seines Amtes.
Die Absicht des Ministers sei es wohl, die internationale „Zusammenarbeit“ der Geheimdienste nicht zu gefährden. Ulla Jelpke: “Dafür geht er über Folteropfer.”
Die Äußerungen nochmal im Wortlaut:
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