Mittwoch, 12. Dezember 2007
Liebes Schwesterlein
hotgun, Mittwoch, 12. Dezember 2007, 19:59
Menschen die man mag, denen schenkt man gerne etwas. Menschen die man nicht mag, für die hat man keine Ideen.


in diesem Sinne grüße nach FFM...

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Onlinedurchsuchungen - Wo ist das Problem?
hotgun, Mittwoch, 12. Dezember 2007, 19:24
Aufgabe eines jeden Staates ist es seine Bürger zu schützen. Dies sowohl vor äußeren als auch vor inneren "Feinden". Um diesen Dienst an der Allgemeinheit zu erfüllen ist der Staat mit bestimmten Rechten ausgestattet. So darf er in Grundrechte eingreifen um die Gesellschaft vor gemein schädlichen Elementen zu schützen. In einer demokratischen Grundordnung, als die sich die Bundesrepublik begreift, existieren jedoch zahlreiche Schranken. Sie sollen den Bürger vor einem allzu mächtigen, absolutistischen respektive totalitären Staat schützen. Und das ist auch gut so. Den innenpolitischen "Experten" der Regierung ist es in jüngster Zeit gelungen einen wahren Coup zu landen. Kaum einem Bürger ist klar, welch starke Einschnitte die Onlinedurchsuchung im bisherigen Rechtssystem hinterlässt. Die Nebelkerzen sind erfolgreich gezündet, kaum jemand nimmt die Onlinedurchsuchung als das wahr, was sie eigentlich ist. Der großangelegte Angriff auf die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte.
[Die permanente und konspirative Hausdurchsuchung]

Es ist umstrittig, dass ein Staat der für das Wohl der Bürger sorgen muss, selbstredend auch in die Persönlichkeitsrechte eines Bürgers eingreifen muss. Niemand mag wohl ernsthaft bestreiten, dass es notwendig ist, zum Schutze der Allgemeinheit bestimmte Menschen hinter Gitter zu bringen. Niemand kann ernsthaft abstreiten, dass auch der Staat in die Wohung eines Verdächtigen eindringen muss, um schwere Straftaten zu verhindern oder aufzuklären. Damit dies nicht willkürlich geschieht gilt in der BRD der Richtervorbehalt. Hier wird entschieden, mit Sicherheit nicht immer mit voller Zustimmung der Betroffenen, ob dieser schwerwiegende Eingriff zu vertreten ist. Es findet eine Güterabwägung durch eine zweite Instanz statt. Denn die Staatsanwaltschaft muss ein solches Vorgehen erstmal beantragen und auf Genehmigung hoffen (auf den Fall der "Gefahr im Verzug" wird hier nicht eingegangen). Unabhängig ob man dies befürwortet oder nicht, es ist die gesellschaftliche Praxis. Mit der Onlinedurchsuchung wird damit jedoch gebrochen.
Der Bundestrojaner (Lesetipp: Indymedia Feature zu den technischen Details und Ungereimtheiten) bedeutet die permanente und konspirative Durchsuchung eines Rechners. Wenn eine normale Hausdurchsuchung ansteht, hat jeder Beschuldigte das Recht (soweit möglich) während dieser Durchsuchung anwesend zu sein. Er kann gegebenfalls sogar Dritte als Zeugen bestellen. Dies ist eine Schutzfunktion, damit niemand später behaupten kann es sei ihm etwas untergeschoben worden, so profitieren sogar beide Seiten davon. Die Staatsanwaltschaft die in der Regel unzweifelhafte Beweise beschlagnahmen kann und der Beschuldigte der die Maßnahmen des Staates somit kontrollieren kann. Nicht umsonst verweist die Rote Hilfe in ihren Rechtstipps darauf, die Durchsuchung auf jeden Fall selber zu überwachen.
Es ist also klar festzuhalten; niemand spricht den Staat das Recht ab, einen Computer zu durchsuchen. Und in der Tat wird dies jedes Jahr unzählige Male getan. Allerdings musste dies immer ein Richter absegnen. Bei der Onlinedurchsuchung handelt es sich nicht um eine Durchsuchung im herkömmlichen Sinne. Sie geschieht heimlich, also zunächst ohne Wissen des Opfers und damit ohne Möglichkeit, gegen dieses Vorgehen rechtlich vorzugehen. Sie geschieht permanent, dass heißt der Rechner wird 24h am Tag überwacht und dies womöglich über einen langen Zeitraum. Schäuble argumentiert, Computer spielen im heutigen Leben eine so herausragende Rolle, dass der Staat darauf zur Gefahrenabwehr Zugriff haben muss. Das mag richtig sein, nur hat er dies ja schon, ein normaler Durchsuchungsbefehl kann sich ohne Probleme auch auf Rechner erstrecken. Wenn also Schäuble sagt, die Rechner seien so wichtig im heutigen Leben, dann ist eine Onlinedurchsuchung folglich gleichzusetzen mit einer permanenten Überwachung sämtlicher Lebensräume. Welcher Richter würde es dann genehmigen, dass ein Beschuldigter 24h am Tag observiert wird. Und damit ist nicht gemeint, dass zwei Zivilbeamte auffällig unauffällig sich vor seiner Haustür postiert haben. Sondern ein Beschuldigter auf Schritt und Tritt überwacht wird, dass eine Videokamera jeden Augenblick seines Lebens dokumentiert. Seine Kommunikation komplett offen gelegt wird, seine intimsten Gedanken, Wünsche und Vorstellungen. Es müssten wohl schon schwerste Straftaten sein, für die eine solche orwellsche Leistung überhaupt ernsthaft zur Debatte gestellt werden dürfte. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum "Großen Lauschangriff" spricht da Bände.
Herr Schäuble hat Recht, der Computer ist ein wichtiger Punkt im Leben geworden. Über viele Menschen erfahre ich wesentlich mehr, wenn ich Zugang zu ihrem Computer habe, als durch alle anderen Überwachungsmaßnahmen zusammen. Und genau aus diesem Grund habe ich als Beschuldigter ein Recht darauf, zu erfahren welche Regionen der Festplatte durchsucht worden sind und welche "Beweise" sichergestellt wurden. Ich möchte auch wissen, wie genau die Durchsuchung ablief um dies später nachvollziehen zu können (Quellcode des Bundestrojaner!)
Bei der heimlichen Onlinedurchsuchung ist genau dies nicht der Fall. Es hat einen Grund, warum der Staat nur unter Zeugen die Wohnung eines Menschen durchsuchen darf. Die Väter des Grundgesetzes hatten und haben allen Grund dem Staat mit Misstrauen zu begegnen. Diese Bedenken werden nun alle weggewischt, für ein Mehr an Sicherheit. Dabei ist völlig unklar ob dies überhaupt entsteht.
[Onlinedurchschung ein stumpfes Schwert?]

Ein solch schwerwiegender Eingriff lässt sich wenn überhaupt nur rechtfertigen, wenn eine erhebliche Gefahr von dem Benutzer des Rechners ausgeht. Folgerichtig sollte man also davon ausgehen, dass Beamte 24h am Tag die übertragenen Daten auswerten um nötigenfalls sofort einzugreifen. Damit brauche ich pro Tag 4 Beamte die jeweils 6h überwachen (die restlichen 2h Stunden des Arbeitstages werden für Verwaltungsaufgaben benötigt) Rechnet man eine 24-stündige Telefonüberwachung noch hinzu, dann sind allein 8 Beamte mit diesen Teil der Überwachung beschäftigt. Zusätzlich werden noch Einsatzkräfte für die Überwachung des Bewegungsradius gebraucht. Zur Erinnerung, bei den muslimischen Extremisten, die mit völligem Dilettantismus aus Wasserstoffperoxid Bomben bauen wollten, waren mehrere hundert Beamte beteiligt (die sich dabei ebenfalls so dilettantisch anstellten, dass die Überwachung in dem kleinen Dorf sofort aufgefallen ist). Wo ist dabei das mehr an Sicherheit? Nicht bei jedem "Gefährder" kann ein solch immenser Aufwand betrieben werden. Nein es ist vielmehr zu befürchten, dass die Onlinedurchsuchung zum gezielten Stochern im Nebel benutzt wird. Dies lässt sich vergleichen mit dem Ermittlungsparagraphen §129a, auch hier geht es selten um konkrete Straftaten respektive ihre Verhinderung. Ziel ist die Durchleuchtung und weil eine Hausdurchsuchung sofort auffallen und eventuelle Straftäter vorsichtiger machen würde, ist es ja auch ganz praktisch ihn einfach heimlich zu durchsuchen. Wenn man dann zum Ergebnis kommt, dass die Person harmlos ist, kann die Überwachung wieder eingstellt werden. Ohne, dass man sich die Blöße geben muss, einem gegnerischen Anwalt genau erläutern zu müssen, warum man in seine Persönlichkeitsrechte zu massiv eingegriffen hat. Man weiß bereits heute, dass Ermittlungsbehörden es "vergessen" die Zielsubjekte einer Überwachung im Nachhinein darüber zu informieren, obwohl dies gesetzlich klar gefordert ist. Das schlimme daran ist, dass es einen Unterschied gibt, zwischen Überwachung (wer trifft sich wann mit wem und ist eventuell herauszubekommen was beredet wird) und einer Durchsuchung (kompletter Zugriff auf alle gespeicherten Mails, Dokumente, Programme, Filme, Musik, Kontaktdaten von ICQ oder Jabber). Die Durchsuchung ist in jedem Fall der schwerwiegendere Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Onlinedurchsuchung ein geeignetes Mittel dies zu bagatellisieren. Schwere Straftaten wird man danit eh nicht verhindern, professionelle Täter haben schon immer Wege gefunden solche Maßnahmen zu unterlaufen (muss ich die Detailplanung meines nächsten Bombenattentates wirklich an einem Rechner machen der einen Onlinezugang hat?).

http://de.indymedia.org

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Wohin treibt dieses Land
hotgun, Mittwoch, 12. Dezember 2007, 19:08
von Gerd Flegelskamp

Liest man die Presse, hat die CDU und vor allem Angela Merkel hohe Umfragewerte, übrigens auch Steinmeier. Wie verlässlich diese Umfragewerte sind, ist allerdings eine zweite Frage. Meinungsumfragen dienen in der Regel nur dem Zweck, Meinung zu manipulieren. Bei der letzten Bundestagswahl waren die Umfragen im Vorfeld auch sehr hoch und ließen erst unmittelbar vor der Wahl nach.

Trotzdem, wie kann man diese Parteien nur wählen? Lassen sich die Menschen dieses Landes derart von Reden beeinflussen, denen keine (noch die bessere Variante) oder sogar völlig konträre Aktivitäten folgen? Schauen wir doch einmal näher hin, was real passiert.
Angela Merkel:

* Was außer Weltreisen und starken Worten hat sie wirklich geleistet? Thema Klima. Da spricht sie von Verantwortung, dringendem Handlungsbedarf und und und… In der Realität werden in Deutschland um die 20 neue Kohlekraftwerke gebaut, wahre Dreckschleudern. Vor den Interessen der Automobilindustrie ist sie völlig eingeknickt. Dafür wird unter Ihrer Regie das Thema Klima zum beliebten Reklame- und Abzockerspiel derjenigen, die erkannt haben dass sich aus diesem Thema viel Kohle machen lässt, ohne wirklich was zu tun.

o Oder glaubt wirklich jemand, dass 5 Minuten ausgeschaltetes Licht etwas bewirkt? Wo sind die Initiatoren dieser Aktion, wenn es darum geht, die grelle Neonwelt der Reklame des Nachts abzuschalten? Wo sind Pro7, Sat1, Bild usw., wenn es darum geht, auf das Lichterspektakel zu Weihnachten für eine wirklich besinnliche Weihnachtszeit zu verzichten? Die Weihnachtsbeleuchtung in den Städten verbraucht wesentlich mehr Energie, als sich mit ein paar für 5 Minuten ausgeschalteten Lampen bewirken lässt. Diese Maßnahme ist nichts als der beliebte Appell an die Dummheit.

* In der Kriegstreiberei folgt sie bedingungslos dem Kurs der USA und sollte es Bush noch gelingen, einen Krieg gegen den Iran anzuzetteln, wird Angela Merkel aus meiner Sicht buckeln, so wie sie es bereits beim Irak-Krieg gemacht hat, nur mit dem Unterschied, dass sie nun an der Macht ist und Deutschland in einen solchen Krieg verwickeln wird, so wie sie ihn in den Afghanistan-Konflikt verwickelt.

* Sah man ihre Haltung beim G8 Gipfel, wurde deutlich, dass diese Regierung nicht das Recht schützt, sondern bricht. Mit Schäuble hat sie dabei einen erprobten Helfer in Sachen Rechtsbruch.

* In der Frage der EU-Verfassung hat sie nicht nur wie ihr Vorgänger Schröder das Votum des Volkes völlig ignoriert, sondern dieses Thema in der EU gepuscht, was nicht schwer war, will doch die EU auch nichts anderes, als die Herrschaft des Kapitals über die Bevölkerungen der Länder.

* Unter ihrer Regie sollte die Privatisierung der Bahn vorangetrieben werden. Wären sie und Tiefensee nicht vom Bundesrat vorläufig gestoppt worden, wäre der Verkauf der Bahn an die in Reden so kritisierten Heuschrecken verkauft worden. Dabei von internationaler Wettbewerbsfähigkeit zu sprechen, ist Schwachsinn pur. Wir brauchen funktionierende nationale Verkehrsbetriebe und eine Internationalisierung dieser Verkehrsbetriebe ist Dummheit aus Gier. Erst der Verkauf macht die Bahn anfällig für die Übernahme durch unseriöse Hedge- und Equity-Fonds. Welcher Sinn soll darin bestehen, dass sich Mehdorn und Spießgesellen in privatisierte Verkehrsbetriebe in anderen Ländern einkaufen und damit gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen? Wer sich heute die Preispolitik der Bahn ansieht, ahnt schon die Folgen der Privatisierung: “Pure Preistreiberei!” Für die Bevölkerung ist dieses Vorhaben ein Verlustgeschäft in einer nie da gewesenen Größenordnung, mit allen finanziellen Konsequenzen, die noch weit über die der Privatisierung der Energiewirtschaft hinausgehen wird.

* Beim Afrika-Gipfel hatte sie wieder einmal mahnende Worte an die afrikanischen Teilnehmer in Bezug auf die Menschenrechte zu richten. Natürlich gibt es in Afrika Diktatoren, korrupte Regierungen, militärische Konflikte. Aber warum? Wer beliefert diese Staaten denn mit Waffen? Schließlich ist Deutschland nach den USA und Russland der drittgrößte Waffenproduzent und Verheugen macht sich in der EU gerade stark für vereinfachte Regeln bei Rüstungsexporten. Warum unternimmt sie nichts gegen Konzerne, die eben diese korrupten Systeme bestechen, damit sie das jeweilige Land weiter ausbeuten, weiter mit Kinderarbeit Geld scheffeln können? Weiterhin medizinische Güter dort vertreiben dürfen, die wegen ihrer Gefährlichkeit hier und in der EU längst verboten sind? Zu Recht warfen ihr die Afrikaner Arroganz vor, denn ihr Auftreten war so, wie das der Kolonialherren der Vergangenheit. Vom wem haben die afrikanischen Potentaten ihre Haltung denn gelernt, wenn nicht vom Westen?

* Betreibt sie nicht mit Schäuble den Aufbau eines Überwachungsstaates, der inzwischen die Machenschaften der Gestapo und der Stasi übertrifft? Es war Merkel, die im Wahlkampf 2005 anmerkte, dass die Deutschen kein dauerhaftes Recht auf Demokratie hätten und zumindest daran arbeitet sie mit Schäuble sehr intensiv. In einer Amtszeit hat sie die Demokratie in Deutschland, oder das, was noch davon existierte, abgebaut.

* Über Mindestlohn, Hartz IV, Rente und andere Standard-Themen will ich erst gar nicht reden. Während sie von Patriotismus redet, verkauft sie Deutschland scheibchenweise. Ein Zeichen, dass sie geblieben ist, was sie in der DDR schon war, das Sprachrohr für Propaganda.

Ob Grüne, FDP, SPD oder CDU/CSU, sie alle forcieren die Übernahme der rechtlichen Gewalt durch die EU. Die lapidare Antwort auf eine Menge rechtlicher Fragen lautet heute: “Wir können nichts machen, hier gilt EU-Recht.” Aber dafür verantwortlich sind deutsche Politiker, Minister, die am Parlament vorbei mit den Kommissaren der EU erst die Voraussetzungen geschaffen haben, dass eine Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Kommt aus der EU ausnahmsweise einmal ein Vorschlag für eine Verbesserung, dann sträuben sich deutsche Minister sehr erfolgreich gegen eine Umsetzung, so wie Olaf Scholz gegen eine Beschränkung bei den Überstunden.

Nun kommt der neueste Streich mit Ausgangspunkt EU, begeistert aufgenommen von den christlichen Parteien, ein neues Sexualstrafrecht. Endlich zurück ins Mittelalter. Was es beinhaltet, kann man ansatzweise dem Spiegel-Bericht: Fummeln verboten entnehmen. Besser beschrieben wird es auf der Seite von Karl Weiss. Ich will gar nicht auf die geplanten Änderungen im Einzelnen eingehen, das wird in den zuvor angeführten Links zur Genüge deutlich. Ich beschränke mich darauf, zu fragen, warum in der Presse nur so wenig darüber berichtet wurde, wie hier christlicher Fundamentalismus und mittelalterliche Sexualvorstellungen wieder eingeführt werden sollen. Ich frage die vielen Puritaner dieser Gesellschaft, die diesem Gesetz zustimmen, warum sie verdrängen, wie sie sich im Alter der beginnenden Geschlechtsreife selbst verhalten haben und nun dafür sind, dass mit diesem Gesetz die Jugend kriminalisiert werden soll, weil bei ihnen die sexuelle Neugier erwacht ist. Früher bekam man dafür eine Backpfeife, wenn man erwischt wurde. Heute nach dem Willen der Heuchler auf der Regierungsbank sollen Jugendliche dafür ins Gefängnis. Der Absender dieser Vorstellungen ist klar. Solche Anforderungen kommen aus den USA und werden über die EU dann in nationales Recht gegossen. Dabei sind die Deutschen meist recht übereifrig, wollen solche Befehle aus den USA zu 150% erfüllen. Schließlich “sind wir Papst” und christliche Heuchler gibt es in diesem Land zuhauf. Nicht beten macht den wahren Christen aus, sondern einzig die praktische Befolgung, das Leben der Lehre.

Über die SPD will ich nichts sagen. Wer in den letzten 10 Jahren die Politik dieser Partei, davon 7 Jahre im Zusammenschluss mit den Grünen, erleben durfte, wer gesehen hat, wie sie aus Deutschland eine soziale Wüste machten und noch immer glaubt, diese SPD sei die Gleiche wie zu Zeiten von Willy Brandt, dem ist nicht mehr zu helfen. Den angeblichen Linksruck der SPD erfüllt der Nachfolger von Müntefering, wie letzterer ein getreuer Gefolgsmann von Schröder, gerade mit erneuten Verschärfungen von Hartz IV mit einer neuen Verordnung. Amüsant finde ich den jetzigen Vorstoß zur Beschränkung der Manager-Gehälter. So sattelt die SPD auf ein gerade populäres Thema auf, versucht in gelernter Wahlkampfmanie Kampfgeist zu beweisen, obwohl von vorneherein feststeht, dass diese Kampagne nichts als heiße Luft ist. Da hätte ich schon einen Vorschlag zu machen, wie die SPD real was machen könnte. Die Vorstände der Konzerne sind, entgegen der landläufigen Darstellung, auch nur Angestellte, besser leitende Angestellte und nicht Arbeitgeber. Arbeitgeber sind die Aktionäre, nicht die Vorstände. Deshalb, behandelt die Vorstände wie Angestellte. Macht sie Sozialversicherungspflichtig, behandelt alle zusätzlichen Aspekte ihrer Tätigkeit wie Dienstwagen, Dienstwohnsitz etc. als geldwerten Vorteil, wie das bei allen Arbeitnehmern der Fall ist. Hebt die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialsysteme auf, damit jeder den vollen Beitrag entsprechend seines Einkommens in die Sozialsysteme zahlt, mit den gleichen Beschränkungen bei der Inanspruchnahme, wie sie auch den Arbeitnehmern aufgebürdet werden. Macht in der Progressionstabelle für Einkommen über 200.000 � im Jahr wieder eine Steuer von 53% auf, wie sie vor Schröder existierte. Damit werden die Gehälter zwar nicht eingeschränkt, aber alle würden dann an der Selbstbedienung partizipieren.

Auch zur FDP gibt es nicht viel zu sagen. Mit dem Lambsdorff-Papier war sie der Initialzünder des Marktradikalismus, der Umverteilung des Vermögens von unten nach oben und ist dieser Politik stets treu geblieben. Was Schröder mit der Agenda 2010 betrieben hat, war nichts anderes, als der Maßnahmenkatalog, den Lambsdorff in besagtem Papier aufgestellt hat und weshalb Genscher den Brutus im Drama sozialliberale Koalition unter Helmut Schmidt spielte. Wenn Westerwelle heute gegen die SPD wettert, dann wohl aus Sorge, die SPD könne die Position der FDP einnehmen, eine sehr berechtigte Sorge.

Ich frage noch einmal: “Wie kann man diese Parteien nur wählen?” Die Politik dieser Regierung war und ist nichts als die Fortsetzung der Politik von Gerhard Schröder, eine Politik, wie sie offenbar von INSM, Bertelsmann-Stiftung und anderen Think Tanks ausgearbeitet und als Leitlinie an die Politik übergeben wurde, eine Politik, in der nur die Interessen des Kapitals berücksichtigt werden, eine Politik, die mehr und mehr in Wirklichkeit in der EU betrieben wird und die nationalen Interessen der Bevölkerung komplett übergangen werden. Alle genannten Parteien arbeiten an der Auflösung des Staates Deutschland, hin auf ein “geeintes Europa”, ein Europa, dessen Einigkeit allenfalls bei der Befriedung der Kapitalinteressen besteht, ein Europa, das auf alle demokratischen Regeln verzichtet und vermutlich nur den Vasallenstatus zu den USA, genauer den Vasallenstatus zum internationalen Kapital anstrebt.

Erst, wenn die wachsende Zahl der Nichtwähler und Ungültig-Wähler begreift, dass sie mit ihrem Wahlverhalten diese Parteien unterstützen und ihr vermeintlicher Protest das Gegenteil dessen bewirkt, was sie mit ihrem Wahlverhalten bezwecken, könnte es zu Veränderungen der Parteienlandschaft kommen. Wenn es dann nicht zu spät ist.

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Bayrisches Landessozialgericht stellt Prinzipien des Rechtsstaates in Frage
hotgun, Mittwoch, 12. Dezember 2007, 18:49
(live-PR.com)
Am 10.08.2007 entschied das Bayrische Landessozialgericht, dass ein Alg II Empfänger die Kontoauszüge letzten drei Monate vorzulegen habe. Andernfalls sei die Einstellung der Leistung rechtmäßig.
Dieses Urteil reiht sich im Grunde völlig unspektakulär in die Reihe verschiedenster Urteile ein, die je nach Sozialgerichten auch völlig unterschiedlich sind. So hat das Hessische Landessozialgericht, wie auch das nordrheinwestfälische, entschieden, dass die Kontoauszüge nur bei begründetem Verdacht vorzulegen seien. Daher ist hier mit Spannung auf eine Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts zu warten.
Was aber das Urteil aus Bayern durchaus spektakulär macht, ist ein Satz in der Begründung, der da lautet: „Grundrechte gelten nicht schrankenlos“. Zwar gibt das LSG Bayern zu, dass das Recht auf Informelle Selbstbestimmung durchaus durch den § 60 SGB I eingeschränkt werde, aber das ändere nichts an der Sache.
Nun stellt sich dem verblüfften Betrachter schon die Frage, wenn Grundrechte nicht „schrankenlos“ gelten, wo ist denn dann die Grenze (oder Schranke), wo das Grundgesetz, bzw. Grundrecht nicht mehr gilt. Wird die Schranke bei denjenigen gezogen, die Grundrechte für sich in Anspruch nehmen, wird sie im Einzelfall je nach Gutdünken des Richters gezogen?
Das würde dann heißen, Grundrechte gelten für HartzIV Betroffene nur eingeschränkt. Der Betroffene wäre dann auf Gedeih und Verderb der Willkür der Behörde ausgesetzt. Das Gericht manifestiert mit einem solchen Satz, dass HartzIV Betroffene Menschen zweiter Klasse sind.
Es wäre aber auch möglich, dass das Gericht meint, Grundrechte gelten nur eingeschränkt bei der Auslegung des SGB’s. Auch hier muss die Frage gestellt werden, ob die Richter das Wesen eines Grundrechtes verstanden haben. Sie bilden die Grundlage des demokratischen Rechtsstaates und sind nicht der Beliebigkeit unterworfen.
Verwundern muss dann auch der Satz „Sie (die Grundrechte d.V.) sind entweder durch die Grundrechte selbst oder durch einfache gesetzliche Regelung beschränkt“. Hier wird der Leser nun vollens in Verwirrung gestürzt. Das Gericht sagt damit, dass die Grundrechte beliebig durch einfache Gesetzgebung eingeschränkt werden kann, also die Gültigkeit ist nur insoweit akut, als es der jeweiligen Gesetzeslage entspricht. Damit wird nun das komplette Grundgesetz ad absurdum geführt. Alles mögliche wäre dann einschränkbar, die Gleichberechtigung, die Religionsfreiheit und vieles andere mehr.
Gilt nicht das Grundgesetz der BRD ohne Ansehen der Person für alle in diesem Land lebenden Bürger?
(Bayrisches Landessozialgericht L 7 AS 190/07)

Nachwort meinerseits Wenn ein Herr März seine Bezüge offen legen muß dann gibt es Zeter und Mordio von wegen Grundrechte. Wenn ein Hartz IV Empänger sich auf selbige beruft dann werden sie von einem Gericht einfach ausgehebelt. Juhu Demokratie und Grundrechte... ääh was war das doch noch gleich?

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