Dienstag, 19. Februar 2008
Was machen
hotgun, Dienstag, 19. Februar 2008, 20:15
Ein Adler mit 14 Schwingen und ein Baphomet in meinem Personalausweis???

Edit: Und weil es das weite Netz gibt. Gibs dazu hier auch die passende Antwort.:

...auf Ihr Schreiben zur Form des Bundesadlers kann ich Ihnen gerne folgende Auskunft geben.

Die heraldische Gestaltung des Bundeswappens und des Bundesadlers ist in der Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. Januar 1950 (BGBl. S. 26) festgelegt.

Danach gibt es zwei Grundtypen des Bundesadlers:
- den Adler im Wappen mit geschlossenem Gefieder und
- den Adler ohne Umrahmung, der sich vom Adler im Bundeswappen durch das nach außen gerichtete Gefieder unterscheidet.

Ausdrücklich hat die oben erwähnte Bekanntmachung vom 20. Januar 1950 die künstlerische Ausgestaltung des Adlers für jeden besonderen Zweck vorbehalten.
Damit sollte sichergestellt werden, dass im Einzelfall die künstlerische Freiheit der Ausgestaltung des Bundesadlers nicht eingeengt wird. Es ist nicht zutreffend, dass ein Staatswappen stets gleich auszusehen habe. Jeder Staat kann frei über sein Staatswappen entscheiden. Dieser Grundsatz galt auch in der Weimarer Republik. Auch der Reichsadler war nicht einheitlich.
Es gab unterschiedliche Formen. Die Regelungen über die Staatssymbole der Bundesrepublik Deutschland aus den fünfziger Jahren knüpfen hierbei ganz
bewusst an die Regelungen der ersten deutschen Republik aus den zwanziger Jahren an. Wenn Sie diese Regelungen vergleichen, werden Sie feststellen
können, dass in der Regel lediglich die Worte "Reich " durch " Bund " ersetzt worden sind.

So ist zwischen den Fällen, in denen der Bundesadler in Form von Stempel und Siegeln behördlichen Äußerungen oder Erklärungen urkundlichen Wert gibt, und
den Fällen, in denen er mehr eine dekorative Aufgabe erfüllt, zu unterscheiden. Deshalb finden Sie den Adler dort, wo er mehr eine dekorative Aufgabe zu erfüllen hat, auch unterschiedlich gestaltet. Der auf dem Reisepass befindliche Bundesadler ist tatsächlich aus der Weimarer Zeit. Er wurde als Muster für Zierschmuck mit sechs Schwingen (Gefieder) von Siegmund von Weech, München, entworfen. Sie finden ihn auch im kleinen Bundessiegel.
Dagegen zeigen die einzelnen Seiten des Reisepasses sowie der Personalausweis den Bundesadler mit sieben Schwingen (Gefieder). Dieser Adler ziert auch das große Bundessiegel. Der Entwurf stammt ebenfalls von Siegmund von Weech. Die unterschiedlichen Darstellungen des Bundesadlers beruhen daher nicht auf Druckfehlern. Die Ausweispapiere sind in vollem Umfang gültig.

Der Personalausweis, den (West-) Berliner Bürger vor 1990 erhalten haben, enthielt keinen Bundesadler, da dies auf einen Vorbehalt seitens der alliierten Schutzmächte Berlins stieß.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
M* M*
Bundesministerium des Innern
Referat V 1


Und solangsam sollte ich überlegen ob ich das Buch weiterlese oder es in den Müll feuer...

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