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Raubkopierer sind Terroristen
hotgun, Montag, 26. November 2007, 23:10
von Jens Berger
„Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.“
„Nur durch verschärfte Gesetze können wir den Terrorismus bekämpfen.“
„Hier geht es nur um die Abwehr von Gefahren durch den Terror und schwere organisierte Kriminalität.“
Wer den Politikern der Großen Koalition tatsächlich Glauben schenkt, denkt wahrscheinlich immer noch, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung würde ihn nicht betreffen und nur die bösen Buben müssten nun zittern, da die Strafverfolgungsbehörden ab 2008 wirksame Mittel zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität haben. Wer so denkt, wird bereits jetzt widerlegt: Wie kaum anders zu erwarten, dauerte es nicht lange, bis aus der Politik die ersten Änderungen des Gesetzes gefordert werden.
Am 30. November wird der Bundesrat wieder zusammentreten. Dann wird auch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zur Abstimmung vorgelegt. Es ist zu erwarten, dass die Großkoalitionäre dem Gesetzesentwurf zustimmen werden. Eine Empfehlung des Rechtsausschuss des Bundesrates fordert indes sogar eine Ergänzung des Gesetzes, die auch eine zivilrechtliche Auskunft über die Bestandsdaten ermöglichen soll. Der Hintergrund ist, dass die Lobbyvertreter der Software-, Film- und Musikindustrie gerne in einem noch höheren Maße rechtlich gegen Urheberrechtsverletzungen, d.h. “Raubkopien” über Tauschbörsen, vorgehen würden.
Im ersten Halbjahr 2007 hat alleine der Lobbyverband der Musikindustrie 26.000 Strafanzeigen gegen Nutzer von Tauschbörsen eingeleitet. Auch mit der jetzigen Form des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist bereits eine massive Erleichterung der „Ermittlungsarbeit“ der professionellen Abmahner gegeben. Da die Provider die Personalien zu den dynamischen IP-Adressen 60 Tage speichern müssen, können die Kläger in Zukunft noch mehr Klagen erwirken. Ein Problem der Lobbyisten und Abmahnkanzleien ist es allerdings, dass viele Staatsanwaltschaften derartige Anzeigen gar nicht mehr entgegennehmen und wegen Geringfügigkeit gar nicht erst bearbeiten. Verfahren dieser Art werden strafrechtlich in den meisten Fällen komplett oder gegen die Zahlung einer geringen Spende eingestellt. Für die Lobbyisten ist vielmehr die zivilrechtliche Seite interessant. Hier winken hohe Abmahngebühren und Schadensersatzzahlungen.
In der jetzigen Form erzeugt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kein „Mehr“ an Sicherheit, sondern wird dazu führen, dass die Ermittlungsbehörden sich massiv mit Bagatelldelikten beschäftigen müssen – die Zeit, die sie für Ermittlungsarbeit in relevanten Bereichen haben, wird dadurch knapper. Wie sollen die Staatsanwaltschaften und die Kriminalbehörden „uns“ vor „bösen Terroristen“ schützen, wenn sie ihre kostbare Zeit mit der Verfolgung von Teenies verbringen müssen, die sich im Netz ihre Musik herunterladen? Dieses Problem hat auch der Rechtsausschuss im Sinn, wenn er eine Änderung des Gesetzes fordert.
Von einem alternativlosen Sachzwang zu sprechen, der eine nicht zu tolerierende Aufweichung der gesetzlichen Hürden zum Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung bedingt, ist indes falsch. Man könnte das Gesetz auch ganz einfach in der Art abändern, dass in den Passagen des Gesetzestextes, die die IP-Datenspeicherung betreffen, schwere Straftaten als Voraussetzung für eine Herausgabe der Daten genannt werden. Dies würde die Staatsanwaltschaften und die Ermittlungsbehörden entlasten, so dass sie ihre kostbare Zeit wichtigeren Dingen widmen können, zehntausenden Teenies blieben hohe Abmahngebühren erspart und einige Angehörige des Berufszweigs der Abmahnanwälte würden gezwungen, einem rechtschaffenen Broterwerb nachzugehen.
Eine Auskunft an Abmahnanwälte ist auch aus Gründen des Datenschutzes abzulehnen. Wer garantiert dem Gesetzgeber, dass die Daten korrekt erhoben wurden und es nicht darum geht, dass IP-Adressen, die in einem ganz anderen Zusammenhang gesammelt wurden, mit den Datencontainern der Vorratsdatenspeicherung personalisiert werden? Die Aushöhlung des Gesetzes beginnt bereits zu einem Zeitpunkt, an dem es noch nicht einmal in Kraft ist – schlimmeres ist zu erwarten. Es ist an der Zeit, dass der Bürger aufwacht und Totschlagargumenten, wie „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ keinen Glauben mehr schenkt.
“Recht sichert Freiheit! Man kann Freiheit nicht sichern, in dem man Recht abbaut.”
Heribert Prantl
Quelle/Gesamter Text: www.spiegelfechter.com
„Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.“
„Nur durch verschärfte Gesetze können wir den Terrorismus bekämpfen.“
„Hier geht es nur um die Abwehr von Gefahren durch den Terror und schwere organisierte Kriminalität.“
Wer den Politikern der Großen Koalition tatsächlich Glauben schenkt, denkt wahrscheinlich immer noch, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung würde ihn nicht betreffen und nur die bösen Buben müssten nun zittern, da die Strafverfolgungsbehörden ab 2008 wirksame Mittel zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität haben. Wer so denkt, wird bereits jetzt widerlegt: Wie kaum anders zu erwarten, dauerte es nicht lange, bis aus der Politik die ersten Änderungen des Gesetzes gefordert werden.
Am 30. November wird der Bundesrat wieder zusammentreten. Dann wird auch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zur Abstimmung vorgelegt. Es ist zu erwarten, dass die Großkoalitionäre dem Gesetzesentwurf zustimmen werden. Eine Empfehlung des Rechtsausschuss des Bundesrates fordert indes sogar eine Ergänzung des Gesetzes, die auch eine zivilrechtliche Auskunft über die Bestandsdaten ermöglichen soll. Der Hintergrund ist, dass die Lobbyvertreter der Software-, Film- und Musikindustrie gerne in einem noch höheren Maße rechtlich gegen Urheberrechtsverletzungen, d.h. “Raubkopien” über Tauschbörsen, vorgehen würden.
Im ersten Halbjahr 2007 hat alleine der Lobbyverband der Musikindustrie 26.000 Strafanzeigen gegen Nutzer von Tauschbörsen eingeleitet. Auch mit der jetzigen Form des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist bereits eine massive Erleichterung der „Ermittlungsarbeit“ der professionellen Abmahner gegeben. Da die Provider die Personalien zu den dynamischen IP-Adressen 60 Tage speichern müssen, können die Kläger in Zukunft noch mehr Klagen erwirken. Ein Problem der Lobbyisten und Abmahnkanzleien ist es allerdings, dass viele Staatsanwaltschaften derartige Anzeigen gar nicht mehr entgegennehmen und wegen Geringfügigkeit gar nicht erst bearbeiten. Verfahren dieser Art werden strafrechtlich in den meisten Fällen komplett oder gegen die Zahlung einer geringen Spende eingestellt. Für die Lobbyisten ist vielmehr die zivilrechtliche Seite interessant. Hier winken hohe Abmahngebühren und Schadensersatzzahlungen.
In der jetzigen Form erzeugt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kein „Mehr“ an Sicherheit, sondern wird dazu führen, dass die Ermittlungsbehörden sich massiv mit Bagatelldelikten beschäftigen müssen – die Zeit, die sie für Ermittlungsarbeit in relevanten Bereichen haben, wird dadurch knapper. Wie sollen die Staatsanwaltschaften und die Kriminalbehörden „uns“ vor „bösen Terroristen“ schützen, wenn sie ihre kostbare Zeit mit der Verfolgung von Teenies verbringen müssen, die sich im Netz ihre Musik herunterladen? Dieses Problem hat auch der Rechtsausschuss im Sinn, wenn er eine Änderung des Gesetzes fordert.
Von einem alternativlosen Sachzwang zu sprechen, der eine nicht zu tolerierende Aufweichung der gesetzlichen Hürden zum Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung bedingt, ist indes falsch. Man könnte das Gesetz auch ganz einfach in der Art abändern, dass in den Passagen des Gesetzestextes, die die IP-Datenspeicherung betreffen, schwere Straftaten als Voraussetzung für eine Herausgabe der Daten genannt werden. Dies würde die Staatsanwaltschaften und die Ermittlungsbehörden entlasten, so dass sie ihre kostbare Zeit wichtigeren Dingen widmen können, zehntausenden Teenies blieben hohe Abmahngebühren erspart und einige Angehörige des Berufszweigs der Abmahnanwälte würden gezwungen, einem rechtschaffenen Broterwerb nachzugehen.
Eine Auskunft an Abmahnanwälte ist auch aus Gründen des Datenschutzes abzulehnen. Wer garantiert dem Gesetzgeber, dass die Daten korrekt erhoben wurden und es nicht darum geht, dass IP-Adressen, die in einem ganz anderen Zusammenhang gesammelt wurden, mit den Datencontainern der Vorratsdatenspeicherung personalisiert werden? Die Aushöhlung des Gesetzes beginnt bereits zu einem Zeitpunkt, an dem es noch nicht einmal in Kraft ist – schlimmeres ist zu erwarten. Es ist an der Zeit, dass der Bürger aufwacht und Totschlagargumenten, wie „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ keinen Glauben mehr schenkt.
“Recht sichert Freiheit! Man kann Freiheit nicht sichern, in dem man Recht abbaut.”
Heribert Prantl
Quelle/Gesamter Text: www.spiegelfechter.com
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Was bin ich froh
hotgun, Montag, 26. November 2007, 23:08
das im BobbyCar keine Microchips verarbeitet sind. Schön alles noch Mechanik und minimal elektronisch. Da können die Amis mir mit ihrer MikrowellenImpulswaffe mal geschmeidig den Hintern schleckern.
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Gutes Wetter
hotgun, Samstag, 24. November 2007, 08:11
Wolfgang Zibold.
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Und dann warn da noch...
hotgun, Donnerstag, 22. November 2007, 22:11
Fooddesigner. Pünktlich zur Weihnachtszeit dürfen die Azubis der Fooddesignergarde, grade von der FH entsprungen ihre ersten eignen Kreationen mit Lebensmittelaromen probieren und diese dann auch noch auf ahnungslose Supermarktkunden loslassen.
Beispiele:
Kaffejoghurt (ich muss brechen)
Gebrannte Mandeln Joghurt (Wieviele Rumänische Kinder haben dafür die Mandeln gebrannt und dann solange gestampft bis sie im Joghurt verschwanden)
zu guter Letzt: Dominostein Joghurt. Sind das die Reste vom Domino-Day auf RTL in Holland? Zusammengekehrt, Kleingemacht und im Joghurt versenkt?
Bääääh is das wiederlich. Da brauch ich mich doch nicht wundern wenn Kinder heut zu Tage nicht mehr wissen wie richtiges Obst wirklich schmeckt.
Beispiele:
Kaffejoghurt (ich muss brechen)
Gebrannte Mandeln Joghurt (Wieviele Rumänische Kinder haben dafür die Mandeln gebrannt und dann solange gestampft bis sie im Joghurt verschwanden)
zu guter Letzt: Dominostein Joghurt. Sind das die Reste vom Domino-Day auf RTL in Holland? Zusammengekehrt, Kleingemacht und im Joghurt versenkt?
Bääääh is das wiederlich. Da brauch ich mich doch nicht wundern wenn Kinder heut zu Tage nicht mehr wissen wie richtiges Obst wirklich schmeckt.
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Protest
hotgun, Donnerstag, 22. November 2007, 21:38
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Hilfe Mariooooooooooo
hotgun, Donnerstag, 22. November 2007, 21:19
Das wär ja wieder was für Mario Barths Programm.
Was macht eine Frau wenn sie keinen Hammer zur Hand hat? Sie nimmt eine Rolle Alufolie und versucht damit Nägel zu versenken.
Was habe ich gelacht. Aber das beste kommt ja noch:
Als ich Brote für Arbeit schmierte wollte ich diese natürlich mit besagter Folie einwickeln. Ging natürlich nicht mehr da durch Einschläge verhunzt. Was macht de Elf? Nimmt doch tatsächlich ein gutes Messer ausm Block und will die verhunzte Stelle damit abschneiden.
...
Grööööööööööööööööööööööööööööööhl
Weiber Frauen...
Was macht eine Frau wenn sie keinen Hammer zur Hand hat? Sie nimmt eine Rolle Alufolie und versucht damit Nägel zu versenken.
Was habe ich gelacht. Aber das beste kommt ja noch:
Als ich Brote für Arbeit schmierte wollte ich diese natürlich mit besagter Folie einwickeln. Ging natürlich nicht mehr da durch Einschläge verhunzt. Was macht de Elf? Nimmt doch tatsächlich ein gutes Messer ausm Block und will die verhunzte Stelle damit abschneiden.
...
Grööööööööööööööööööööööööööööööhl
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Wenn das Schule macht...
hotgun, Donnerstag, 22. November 2007, 18:43
stehen viele Menschen unschuldig vor dem Ruin.
Verkaufte Kredite
Mit welchen Machenschaften Immobilieneigentümer geschädigt werden
Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern.
Nach Aussage des Berliner Finanzrechtsexperten Prof. Hans-Peter Schwintowski ist das eine Gesetzeslücke mit dramatischen Auswirkungen, die der Gesetzgeber schnellstens ändern müsse, denn derzeit könnten Hedgefonds "auf diese Weise Leute von ihren Grundstücken entfernen…, die ordnungsgemäß ihre Kredite abzahlen." Das ARD Wirtschaftsmagazin Plusminus recherchierte den Fall eines an einen amerikanischen Investor verkauften ehemaligen Bankkunden nach, der statt der geschuldeten 250.000 Euro dem Investor 470.000 Euro zurückzahlen musste.
Die Leidtragenden sind Opfer von Zwangsversteigerungen in ganz Deutschland. Die Betroffenen verlieren nicht nur ihre Immobilien, sondern meist auch die gesamte Existenz, so Kathy Thedens, Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Bank- und Sparkassenkunden e.V. "Justiz und Politik müssen sofort alle Vollstreckungen bei Forderungsverkäufen stoppen, bis eindeutige gesetzliche Regelungen geschaffen sind. Es muss jetzt gehandelt werden!"
Grundschuldexperte Dr. Clemens Clemente erklärt den Grund für die rechtliche Schieflage mit der Struktur der Grundschuld. Solange das Darlehen bei der ursprünglichen Bank abgezahlt werde, so Clemente, sinke der Anspruch der Bank gegen den Kunden. Da die Grundschuld in ihrer Höhe während der gesamten Laufzeit in voller Höhe bestehen bleibt, schützt eine sogenannte Zweckerklärung (Sicherungsvertrag), die der Bankkunde mit seinem Kreditinstitut abschließt, vor überhöhten Ansprüchen der Bank gegen den Kunden. Die Zweckerklärung sorgt also dafür, dass die Bank nur Forderungen in der Höhe gegen ihren Kunden geltend machen kann, die der Höhe der tatsächlichen Darlehensforderung unter Berücksichtigung von Zins und Tilgung entspricht.
Die Probleme beginnen also genau mit dem Verkauf des Darlehens. Denn beim Verkauf geht der Sicherungsvertrag nicht auf den Investor über. Der könne dann, anders, als die Bank, aus der vollen Grundschuld vollstrecken, so Grundschuldexperte Clemente. Die Hypo Real Estate AG erklärt auf Anfrage, sie habe die Sicherungserklärungen auf den Investor übertragen. Das könne sie aber nicht, so Clemente, denn dazu sei eine Vereinbarung zwischen Schuldenaufkäufer, Bank und Kunde nötig.
Für rund 20 Milliarden Euro haben deutsche Banken und Sparkassen Kredite an Schuldenaufkäufer, die meist keine Banken, sondern Hedgefonds sind. Davon verkauft sind rund 30 Prozent nicht Not leidende Kredite, so das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (iff). In ihrem Geschäftsbericht 2004 notiert beispielsweise die Hypo Real Estate Bank AG, dass auch "154 Millionen Euro nicht leistungsgestörte Finanzierungen, die ordnungsgemäß bedient wurden", verkauft worden seien. Nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes darf eine Bank Kredite bündeln und ausgliedern. Die Kunden wurden erst nachträglich informiert.
Der Münchner Rechtsanwalt Ingo Schulz-Hennig bezeichnete die Grundschuld in der nicht-öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages vom 19.9.2007 als ein "gefährliches Instrumentarium". Banken würden ihre Kunden mit dem Verkauf ausliefern. Erst mit dem unter Rot/Grün verabschiedeten Vierten Finanzmarktförderungsgesetz aus 2002 wurde die Abtretung von Darlehensforderungen durch Banken an Investoren ohne Banklizenz möglich. Deshalb muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen heute tatenlos zusehen, wenn Kreditverkäufe in Milliardenhöhe bei ausländischen Investoren, sog. Heuschrecken, in Steuerparadiesen landen. FDP Fraktionschef Wolfgang Kubicki fordert dringend zu verhindern, "dass durch Darlehensverkäufe dieser Art Vermögen, das in Deutschland angesiedelt ist, ins Ausland fließt."
Michaela Roth vom Zentralen Kreditausschuss verweist auf den Rechtsweg: "wenn es da Streitigkeiten gibt, wird das letztendlich vor Gericht geklärt." Da der Gesetzgeber bis jetzt noch nicht reagiert hat, könne der Bankkunde nicht den Investor zur Rechenschaft ziehen, gibt Prof. Schwintowski zu bedenken. Allenfalls könne ein Schadenersatzanspruch gegen die Bank geltend gemacht werden, "das kann lange dauern, bis man beim BGH vielleicht mal gewonnen hat, bis dahin ist man sein Grundstück los, wahrscheinlich völlig verarmt, wenn man sich einen Prozess leisten konnte."
Quelle ARD-Plus Minus
Verkaufte Kredite
Mit welchen Machenschaften Immobilieneigentümer geschädigt werden
Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern.
Nach Aussage des Berliner Finanzrechtsexperten Prof. Hans-Peter Schwintowski ist das eine Gesetzeslücke mit dramatischen Auswirkungen, die der Gesetzgeber schnellstens ändern müsse, denn derzeit könnten Hedgefonds "auf diese Weise Leute von ihren Grundstücken entfernen…, die ordnungsgemäß ihre Kredite abzahlen." Das ARD Wirtschaftsmagazin Plusminus recherchierte den Fall eines an einen amerikanischen Investor verkauften ehemaligen Bankkunden nach, der statt der geschuldeten 250.000 Euro dem Investor 470.000 Euro zurückzahlen musste.
Die Leidtragenden sind Opfer von Zwangsversteigerungen in ganz Deutschland. Die Betroffenen verlieren nicht nur ihre Immobilien, sondern meist auch die gesamte Existenz, so Kathy Thedens, Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Bank- und Sparkassenkunden e.V. "Justiz und Politik müssen sofort alle Vollstreckungen bei Forderungsverkäufen stoppen, bis eindeutige gesetzliche Regelungen geschaffen sind. Es muss jetzt gehandelt werden!"
Grundschuldexperte Dr. Clemens Clemente erklärt den Grund für die rechtliche Schieflage mit der Struktur der Grundschuld. Solange das Darlehen bei der ursprünglichen Bank abgezahlt werde, so Clemente, sinke der Anspruch der Bank gegen den Kunden. Da die Grundschuld in ihrer Höhe während der gesamten Laufzeit in voller Höhe bestehen bleibt, schützt eine sogenannte Zweckerklärung (Sicherungsvertrag), die der Bankkunde mit seinem Kreditinstitut abschließt, vor überhöhten Ansprüchen der Bank gegen den Kunden. Die Zweckerklärung sorgt also dafür, dass die Bank nur Forderungen in der Höhe gegen ihren Kunden geltend machen kann, die der Höhe der tatsächlichen Darlehensforderung unter Berücksichtigung von Zins und Tilgung entspricht.
Die Probleme beginnen also genau mit dem Verkauf des Darlehens. Denn beim Verkauf geht der Sicherungsvertrag nicht auf den Investor über. Der könne dann, anders, als die Bank, aus der vollen Grundschuld vollstrecken, so Grundschuldexperte Clemente. Die Hypo Real Estate AG erklärt auf Anfrage, sie habe die Sicherungserklärungen auf den Investor übertragen. Das könne sie aber nicht, so Clemente, denn dazu sei eine Vereinbarung zwischen Schuldenaufkäufer, Bank und Kunde nötig.
Für rund 20 Milliarden Euro haben deutsche Banken und Sparkassen Kredite an Schuldenaufkäufer, die meist keine Banken, sondern Hedgefonds sind. Davon verkauft sind rund 30 Prozent nicht Not leidende Kredite, so das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (iff). In ihrem Geschäftsbericht 2004 notiert beispielsweise die Hypo Real Estate Bank AG, dass auch "154 Millionen Euro nicht leistungsgestörte Finanzierungen, die ordnungsgemäß bedient wurden", verkauft worden seien. Nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes darf eine Bank Kredite bündeln und ausgliedern. Die Kunden wurden erst nachträglich informiert.
Der Münchner Rechtsanwalt Ingo Schulz-Hennig bezeichnete die Grundschuld in der nicht-öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages vom 19.9.2007 als ein "gefährliches Instrumentarium". Banken würden ihre Kunden mit dem Verkauf ausliefern. Erst mit dem unter Rot/Grün verabschiedeten Vierten Finanzmarktförderungsgesetz aus 2002 wurde die Abtretung von Darlehensforderungen durch Banken an Investoren ohne Banklizenz möglich. Deshalb muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen heute tatenlos zusehen, wenn Kreditverkäufe in Milliardenhöhe bei ausländischen Investoren, sog. Heuschrecken, in Steuerparadiesen landen. FDP Fraktionschef Wolfgang Kubicki fordert dringend zu verhindern, "dass durch Darlehensverkäufe dieser Art Vermögen, das in Deutschland angesiedelt ist, ins Ausland fließt."
Michaela Roth vom Zentralen Kreditausschuss verweist auf den Rechtsweg: "wenn es da Streitigkeiten gibt, wird das letztendlich vor Gericht geklärt." Da der Gesetzgeber bis jetzt noch nicht reagiert hat, könne der Bankkunde nicht den Investor zur Rechenschaft ziehen, gibt Prof. Schwintowski zu bedenken. Allenfalls könne ein Schadenersatzanspruch gegen die Bank geltend gemacht werden, "das kann lange dauern, bis man beim BGH vielleicht mal gewonnen hat, bis dahin ist man sein Grundstück los, wahrscheinlich völlig verarmt, wenn man sich einen Prozess leisten konnte."
Quelle ARD-Plus Minus
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