Das BKA und der Terror - Auch in deutschen Schlafzimmern soll gefilmt werden
hotgun, Montag, 21. April 2008, 21:15
von Frank Berg, Readers Edition

Auf den Punkt gebracht ist das die Kernaussage des neuen BKA-Gesetzes. Der “Kernbereich privater Lebensführung” ist dann außer Kraft zu setzen, wenn zu vermuten ist, dass ein potentieller Terrorist im Hause verkehrt. Doch hier waltet eigentlich die perpetuierende Penetranz der Logik des Terrors als Waffe der psychologischen Kriegsführung. Mit den Mitteln “Angst” und “Lähmung” hat sie den “Verstand der Aufklärung” ausgeschaltet. Eine Analyse.

Medienzirkus und “gefühlter” Terror

Während die Medien sich erstaunt zeigen, dass die müde gewordene Öffentlichkeit in Opposition zum “Lauschangriff” den “Spähangriff” unbemerkt durchgehen lässt, laufen die Vorkehrungen für den Umbau der demokratischen Gesellschaft auf Hochtouren. Wohlgemerkt, es geht hier nicht um den Kampf gegen Straftäter. Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Wer uns nicht folgt, ist Terrorist. Inmitten dieser Logik des Terrorkampfes herrscht die Pathologie der Angst. In einer komplexer gewordenen Welt dosieren die Herrschenden Information durch Angst und Kontrolle, wie in George Orwells Parabel 1984. “Lüge ist Wahrheit” - “Krieg ist Frieden” - “Unwissenheit ist Stärke” sind zu den Maximen auch unserer Realität geworden. Der vom Medienzirkus konditionierte Zuschauer hinterfragt nicht mehr, er glaubt und schluckt die ihm präsentierten Kröten. Die Bürger der westlichen Demokratien sind zur Zielscheibe geworden, denn unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrors entsteht ein Zwang zur Aufgabe von historisch erkämpften Grundrechten. Schlimmer: die Verlässlichkeit dieser Grundrechte wird zunehmend in Frage gestellt.

An der “Heimatfront” gedeiht Totalitarismus

Das ist der Beginn eines beispiellosen Totalitarismus. Die Grundrechte werden unter Berufung auf weltweite Terrorgefahren ausgeschaltet. Dann und nur dann, so die Logik der Totalitarismen, könne der Terror an seiner Wurzel bekämpft und ausgeschaltet werden. Gemäß dieser Kausalität gedeiht der Präventivschutz. Bedrohung stellt einen “gefühlten” Terror dar, der in erster Linie über die Bildschirme in Erscheinung tritt. In der Distanz erzeugt das Medium beim Zuschauer das Gefühl, dass sich der Terror in einem externen Raum außerhalb seines Einzugsbereiches abspielt. Umso absurder wird die Vorstellung, dass die Einschränkung der Grundrechte der angeblichen Terrorbekämpfung dienen solle. Um diesen offenkundigen Widerspruch zu überdecken ist der Terrorschutz möglichst plausibel in den Nahbereich des Bürgers zu tragen. Die Amerikaner haben dafür den Begriff “Heimatfront” geschaffen. Somit befindet sich die Heimat im “Dauerkrieg” auch vor Ort bei den Bürgern im Land. Der Kampf gegen den internationalen Terror wird zunehmend national geführt, d.h. wie in jedem Krieg beinhaltet er einen Anteil psychologischer Kriegsführung nach Innen.

Zugespitzt könnte man formulieren: den Dschihadisten stehen die “Heimatfront-Aktivisten” entgegen, die zunehmend eine Form des Counter-Terrorismus gegen die eigenen Bevölkerungen betreiben. In früheren Zeiten haben diese Aufgabe Freikorps und andere paramilitärische Einheiten physisch übernommen. Die Einschüchterung wird heute sensibler und vor allem mit Hilfe der allgegenwärtigen Bedrohungsszenarien durch mediale Frameworks erzeugt.

Aufbau neuer Feinde: Konditionierung durch “Framing”

Der Terror-Krieg ist nicht etwa unbemerkt von Afghanistan und Irak in das Epizentrum der bürgerlichen Demokratie getragen worden - der Krieg gegen den Terror ist von Anfang an mindestens ebenso medial inszeniert wie kontrolliert erzeugt worden. In der Psychologie und Kommunikationswissenschaft nennt man diese Technik “Framing“. Es werden Bilder immer und immer wieder gezeigt, die irgendwann einen Reflex erzeugen. “Itzak - der ‚geizige’ Jude” oder “Iwan - der ‚schreckliche’ Russe” oder “Mohammed - der ‚islamistische’ Terrorist”. Die Verschiebung ist so perfekt, dass Islam bereits zum Synonym für Terror geworden ist. Dass es sich hierbei um politisch motivierten Terror handeln könnte, ist zunächst zweitrangig, solange der Bezug der Verschiebung erfolgreich hergestellt werden kann. So geschehen mit der perpetuierenden Vorführung der kollabierenden Tower des World Trade Centers. Sie sind schlechthin zur Metonymie des Terrors geworden. Kurz nach diesem Ereignis am 11.09.2001 berichtete die Tagesschau mit Bildmaterial aus den palästinensischen Gebieten – Menschen feuerten spontan Freudenschüsse in die Luft. Das Bildmaterial war nicht aktuell, sondern stellte eine Hochzeitszeremonie dar. Nicht die Erklärung der Ereignisse, seiner Umstände, bestimmt das Bild, sondern die Zuschreibung zu einem Kontext – auch wenn er offenkundig gefälscht war.

Diese Verschiebung lässt sich heute auf jeden beliebigen Hintergrund ausweiten und mit entsprechenden Urheber-Botschaften medial unterlegen. Indem die medial erzeugten Wirklichkeiten immer weiter eine allgegenwärtige Islamophobie erzeugen, entsteht der Eindruck einer tatsächlich allgegenwärtigen Bedrohung. Die Aufgabe: Erziehung und Erzeugung eines gesteuerten Feindbildes für den asymetrischen Krieg der Zukunft - dem Krieg um Ressourcen. (1)

Verfassung und das Recht auf Widerstand

Diejenigen, die sich im Namen der Freiheit die Grundrechte beschneiden lassen, vergiften nicht nur das gesellschaftliche Klima. Sie helfen dabei, Präventivtäter und Präventivopfer zu erzeugen. Jeder denkende Mensch und politische Aktivist kann aufgrund bestimmter Aussagen oder Denkweisen in das Visier eines Ermittlers geraten. Der Ermittler hat dann zu entscheiden, ob es sich um einen potentiell für die Gesellschaft gefährlichen Straftäter handeln wird oder nicht. Woran wird das bemessen? Potentiell kann jeder verdächtig werden. Kritik kann daher schon eine Bedrohung sein. Kritiker könnten daher unter Beobachtung gestellt werden. Diese Vorgehensweise verbindet man mit Totalitarismus.

China - hier darf Grundrechtsbeschneidung kritisiert werden

Daher ist das Feindbild China in den Medien momentan so “en vogue”, denn der Verweis auf existierenden Totalitarismus lenkt vom entstehenden im eigenen Lande ab. Eine weitere Bedeutungsverschiebung im Kontext der Terrorgefahr ist der Begriff “Sicherheit”. Hier wird ebenfalls eine äußere Drohkulisse aufgebaut, die verschärfte Maßnahmen im Inneren rechtfertigt. Der verlängerte Arm des Terroristen ist in der Logik der Staatsdiener der, der sich zur “Unruhe” verführen lassen könnte. Daher gehen nach der Logik der Terrorfahnder Innerer Frieden und Sicherheit mit dem Abbau der Grundrechte einher, die ja dazu genutzt werden könnten, “Terror” zu verbreiten. In dieser Logik könnten dann die Französische Revolution oder die Revolution von 1848 rückwirkend als terroristisch erscheinen.

Auf sich selbst angewendet entlarvt sich die Logik der Terrorbekämpfer selbst unter Terrorverdacht zu stehen, totalitär und terroristisch zu sein. In diesem Fall sieht das noch intakte Grundgesetz gegen jeden, der die demokratischen Ordnung untergräbt, nach Art. 20 (4) das Recht auf Widerstand vor. Das bedeutet, dass das novellierte BKA-Gesetz laut Grundgesetz einen Verstoß gegen die verfassten Grundrechte darstellt. Dagegen ist Widerstand zulässig. Ebenso wie gegen diejenigen, die diese Grundrechtsbeschreibungen unter angebliche Berufung auf Demokratie und Terrorabwehr vorantreiben.

Entmündigten Bürgern muss man nicht misstrauen

Doch irgendwann - vielleicht alsbald - könnte der Gang nach Karlsruhe, die Demo gegen Studiengebühren oder - so schon von Schäuble im Verfassungsschutzbericht aufgelistet - ein Anti-Globalisierungsaktivist ein potentieller Terrorist sein. Die Architekten der inneren Sicherheit wissen um die Konfliktpotentiale der Zukunft. Und daher drehen sie immer schneller am Rad der Grundgesetzänderungen. Denn wem das Recht auf Widerstand jetzt genommen wird, der wird in Zukunft unfrei sein und kann nicht mehr einfordern, worauf er sich berufen will. Unfreien Bürgern muss man nicht mehr misstrauen – sie können optimaler kontrolliert werden. Daher scheint in der Logik der Terrorismus-Bekämpfung die Demokratie selbst immer stärker als ein Sicherheitsrisiko zu gelten.

(1) siehe Welzer, Harald: Klimakriege. Wofür im 21. Jahrhundert getötet wird. S. Fischer, 2008. S. 162ff.

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