Ergänzung zum Arbeitsvertrag
hotgun, Sonntag, 16. September 2007, 15:06
Betreff: Ergänzung zum
Arbeitsvertrag
Anhang zur Arbeitsordnung zum Tarifvertrag
(Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen):
Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein
Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch
zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun, und
jemand anderes kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die
Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe
Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.
Eigener Todesfall
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn
1. Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir
rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
2. Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende
Maßnahmen einleiten können.
3. Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, dass Sie
verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die
Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
Operation
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie
so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von
Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silber- oder Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder
gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn
Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag
Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine
Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine
Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.
Arbeitsvertrag
Anhang zur Arbeitsordnung zum Tarifvertrag
(Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen):
Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein
Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch
zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun, und
jemand anderes kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die
Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe
Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.
Eigener Todesfall
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn
1. Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir
rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
2. Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende
Maßnahmen einleiten können.
3. Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, dass Sie
verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die
Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
Operation
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie
so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von
Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silber- oder Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder
gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn
Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag
Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine
Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine
Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.