Verwendungszwecke
hotgun, Mittwoch, 31. Oktober 2007, 20:37
Ist es eigentlich strafbar in den Verwendungszecken für Überweisungen in der zweiten Zeile, Worte wie "Wegelagerer" "oder stinkende Abzocker" vornehmlich für Knöllchenüberweisungen, zu benutzen? Ich hoffe zwar immer das es jemand liest aber ich glaube eigentlich nicht dran. Dennoch gönn ich mir solche Späße gerne bei der Landeshauptkasse oder der GEZ (wo wir mittlerweile ja mal ein bisschen Radio bezahlen)

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gorillaschnitzel, Mittwoch, 31. Oktober 2007, 20:44
Wegen des Wörtchens "Schweigegeld" zumindest ist bei mir bereits eine Überweisung geplatzt. Kein Witz....
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