Eine Million Kennzeichen in Hessen gescannt – 300 Treffer in Fahndungsdatenbank
hotgun, Sonntag, 18. November 2007, 11:44
Eine Million Autokennzeichen hat die hessische Polizei seit März mit ihren neuen automatischen Kennzeichenlesegeräten fotografiert. Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken ergab dabei 300 Treffer, wie das hessische Innenministerium dem Nachrichtenmagazin FOCUS mitteilte. Als Erfolg wird die Festnahme einer Einbrecher-Truppe gewertet. Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag über Klagen gegen das Kennzeichen-Scannen in Hessen und Schleswig-Holstein. Die Kläger rügen unter anderem einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung ahnungsloser Fahrer. Hessen argumentiert, dass die Kennzeichen im Falle eines Nicht-Treffers nur für die Sekunden des Abgleichs gespeichert sind. Bayerns Polizei räumt ein, dass Kennzeichen-Scanner in einem besonderen Modus alle gescannten Kennzeichen für einen längeren Zeitraum speichern können, zum Beispiel bei einer Ringalarmfahndung. Dann gelten verschärfte Anforderungen an den Umgang mit diesen Daten.
Der ADAC sieht das Scannen skeptisch. Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht, Michael Ludovisy, bezweifelte, „dass der Staat in solchem Maß Personen unter Generalverdacht stellen darf“. Ihn stört besonders, dass die Kennzeichen heimlich gefilmt werden.
Mindestens die Hälfte aller Innenminister lässt bereits Kennzeichen scannen oder hat die Voraussetzung dafür geschaffen: Dazu gehören neben den beklagten Ländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg will dafür 2008 das Polizeigesetz ändern.
Den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts interessierte nach FOCUS-Informationen besonders, ob auch Fahrer und Beifahrer auf den Fotos erkannt werden können, die von den Infrarotkameras geschossen werden. Die hessische Staatskanzlei sandte zwei Originalaufnahmen nach Karlsruhe, auf denen Umrisse und Marke des Wagens erkennbar sind. Der Innenraum liegt im Schatten. Der Fahrer würde nicht identifiziert, wurde den Richtern beschwichtigend mitgeteilt.
Quelle: Focus online
Aha. Terroristen hat man damit nicht gefangen. Aber "freien" Bürgern konnte man Vergehen wegen mangelndem Versicherungsschutz nachweisen. Jetz muss ich wohl auch noch die Nummernschilder vom Bobby-Car abschrauben? Freiheit adee. Die kleinen jagt man-unsere korrupten Politiker feiern sich selbst...
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag über Klagen gegen das Kennzeichen-Scannen in Hessen und Schleswig-Holstein. Die Kläger rügen unter anderem einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung ahnungsloser Fahrer. Hessen argumentiert, dass die Kennzeichen im Falle eines Nicht-Treffers nur für die Sekunden des Abgleichs gespeichert sind. Bayerns Polizei räumt ein, dass Kennzeichen-Scanner in einem besonderen Modus alle gescannten Kennzeichen für einen längeren Zeitraum speichern können, zum Beispiel bei einer Ringalarmfahndung. Dann gelten verschärfte Anforderungen an den Umgang mit diesen Daten.
Der ADAC sieht das Scannen skeptisch. Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht, Michael Ludovisy, bezweifelte, „dass der Staat in solchem Maß Personen unter Generalverdacht stellen darf“. Ihn stört besonders, dass die Kennzeichen heimlich gefilmt werden.
Mindestens die Hälfte aller Innenminister lässt bereits Kennzeichen scannen oder hat die Voraussetzung dafür geschaffen: Dazu gehören neben den beklagten Ländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg will dafür 2008 das Polizeigesetz ändern.
Den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts interessierte nach FOCUS-Informationen besonders, ob auch Fahrer und Beifahrer auf den Fotos erkannt werden können, die von den Infrarotkameras geschossen werden. Die hessische Staatskanzlei sandte zwei Originalaufnahmen nach Karlsruhe, auf denen Umrisse und Marke des Wagens erkennbar sind. Der Innenraum liegt im Schatten. Der Fahrer würde nicht identifiziert, wurde den Richtern beschwichtigend mitgeteilt.
Quelle: Focus online
Aha. Terroristen hat man damit nicht gefangen. Aber "freien" Bürgern konnte man Vergehen wegen mangelndem Versicherungsschutz nachweisen. Jetz muss ich wohl auch noch die Nummernschilder vom Bobby-Car abschrauben? Freiheit adee. Die kleinen jagt man-unsere korrupten Politiker feiern sich selbst...