Auf dem Weg zu Stasi 2.1
hotgun, Montag, 10. Dezember 2007, 08:30
BKA will heimlich Häuser durchsuchen


VON CHRISTIAN RATH

Das Bundeskriminalamt (BKA) will im Kampf gegen den Terrorismus künftig auch heimlich Wohnungen durchsuchen. Dies geht laut „Spiegel“ aus einem vertraulichen Bericht des BKA an die Innenminister von Bund und Länder hervor. Die Spitzen von BKA und Landeskriminalämtern plädieren demnach für eine „verdeckte Durchsuchung inklusive verdeckte Videografie“ von verdächtigen Wohnungen. Das heißt, die Beamten könnten heimlich die Schränke und Schreibtische einer Wohnung durchsuchen und verdächtige Gegenstände oder Papiere dabei abfilmen. Bisher sind Hausdurchsuchungen in Deutschland nur offen möglich, das heißt im Beisein des Wohnungsinhabers.

Außerdem wollen die Polizeispitzen einen Spähangriff auf Wohnungen einführen, der den Lauschangriff ergänzt. Es würde die Auswertung der abgehörten Gespräche erleichtern, wenn eine Videokamera die Aufnahmen des Mikrofons ergänzte. Bisher ist bei Abhöraktionen oft unklar, wer spricht und wer überhaupt im Raum ist. Außerdem könnte so auch die Übergabe von Drogen, Waffen oder Geld dokumentiert werden. Über Spähangriffe wird bereits seit 1997 diskutiert.

Das Polizei-Papier wertet auch die Erfahrungen mit der Überwachung der mutmaßlichen Terrorzelle um den Ulmer Konvertiten Fritz G. aus, die Anfang September bei Anschlagsvorbereitungen im Sauerland festgenommen wurde. Da Fritz G. häufig wechselnde Call-Shops und Internet-Cafés nutzte, in denen anonym telefoniert oder im Internet gesurft werden kann, sollen diese künftig besser überwacht werden. Außerdem haben die Dschihadisten sich unbemerkt über private ungeschützte W-Lan-Netze ins Internet begeben. Unter W-Lan („Wireless Local Area Network“) versteht man den Zugang ins Internet per Funk.

Deshalb soll die Polizei mehr

„W-Lan-Catcher“ anschaffen, die die Kontrolle von W-Lan-Kommunikation erlauben, indem sie einen Zugangspunkt fürs Internet simulieren. Schließlich will die Polizei auch mehr Spitzel für die „aktive Informationsgewinnung“ einsetzen. Das Bundeskriminalamt wollte den Bericht am Sonntag auf Anfrage dieser Zeitung nicht kommentieren.

Quelle: Kölner Stadtanzeiger

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