Wer nich fragt wird übern Tisch gezogen.
hotgun, Freitag, 18. Januar 2008, 16:42
Eigentlich müßte die Rubrik heißen: Ich nerve das Arbeitsamt.
Nicht nur das jetz einzelne Mitarbeiter schon nen Satz warme Ohren haben nach meinen Telefonaten, nein mittlerweile beschäftige ich die netten Herrschaften schon ein wenig mit extra Arbeit und dummen Fragen.
Entweder sind die Bescheide umständlicher geschrieben damit der kleine Bürger nicht mehr durchsieht oder ich bin schlicht zu doof. Anders kann ich mir nicht erklären warum ich für meinen einen Monat Zwangspause auch noch Lohnsteuer von meinem AG bezahlen tue? War mir nicht so als wäre ALG eine Versicherungsleistung die von meinem Brutto berechnet wird und von dem ich schon Lohnsteuer etc bezahlt habe? Außerdem werden einfach mal zehn Tage unterschlagen weil ich noch Urlaubsgeld bekommen habe...Die ziehen echt alle Register...
Nicht nur das jetz einzelne Mitarbeiter schon nen Satz warme Ohren haben nach meinen Telefonaten, nein mittlerweile beschäftige ich die netten Herrschaften schon ein wenig mit extra Arbeit und dummen Fragen.
Entweder sind die Bescheide umständlicher geschrieben damit der kleine Bürger nicht mehr durchsieht oder ich bin schlicht zu doof. Anders kann ich mir nicht erklären warum ich für meinen einen Monat Zwangspause auch noch Lohnsteuer von meinem AG bezahlen tue? War mir nicht so als wäre ALG eine Versicherungsleistung die von meinem Brutto berechnet wird und von dem ich schon Lohnsteuer etc bezahlt habe? Außerdem werden einfach mal zehn Tage unterschlagen weil ich noch Urlaubsgeld bekommen habe...Die ziehen echt alle Register...
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unfähige Nachtelefonierer
hotgun, Donnerstag, 10. Januar 2008, 22:57
haben die Näpfe vom Arbeitsamt nichts besseres zu tun als mündigen Bürgern hinterherzutelefonieren?
Hatte heute einen Termin wegen Unterlagen. Naja geh ja wieder regulär arbeiten also war der Termin mir egal. Und da ruft so eine Trude an und frag um halb sechs ob ich denn noch vorbei komme. Und das noch Unterlagen fehlen für den einen Monat Zwangspause. Auf jedenfall hat die nette Dame vom Amt jetz bestimmt kräftige Ohrenschmerzen... Ach ja und ein paar Kraftausdrücke kennt sie jetz auch.
Hatte heute einen Termin wegen Unterlagen. Naja geh ja wieder regulär arbeiten also war der Termin mir egal. Und da ruft so eine Trude an und frag um halb sechs ob ich denn noch vorbei komme. Und das noch Unterlagen fehlen für den einen Monat Zwangspause. Auf jedenfall hat die nette Dame vom Amt jetz bestimmt kräftige Ohrenschmerzen... Ach ja und ein paar Kraftausdrücke kennt sie jetz auch.
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Der Spaß beginnt - Arbeitsamt Folge 1
hotgun, Dienstag, 4. Dezember 2007, 15:21
An dem folgendem Beispiel kann man sehr gut erkennen das die Mitarbeiter in Ihrem Amt keinerlei Ahnung haben von dem was sie tun. Anhand meinerselbst und des Kollegen X. mit dem ich quasi aus Wohnortsnähe nun auch noch das selbe Amt teile, werden schon die ersten Unterschiede sichtbar.
Auf Kollegen X. wird vom ersten Tag an Druck ausgeübt, er hätte seine unbefristete Stelle in Timbuktu,vor zwei Jahren,nicht für eine befristete Stelle in Berlin aufgeben dürfen. Deswegen erwarte ihn nun eine Sperrzeit.
Hierzu:
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R - die Entscheidung bestätigt, dass ein Arbeitsloser, der eine unbefristete Stelle aufgibt, um eine befristete anderweitige Stelle aufzunehmen, keine Sperrzeit vom Arbeitsamt erhalten darf.
Voraussetzung ist hierfür, dass der Arbeitslose konkret annehmen durfte, dass er Chancen zur Übernahme auf eine unbefristete Stelle hat. Hierbei führt das BSG aus, dass grundsätzlich jeder Arbeitnehmer gemäß Art. 12 GG das Recht hat seinen Arbeitsplatz frei zu wählen. Entsprechend dieser grundsätzlichen Vorgaben kann ein Arbeitsloser jederzeit seine unbefristete Stelle aufgeben, um sich anderweitig zu orientieren. Dies gilt auch, wenn die neue Stelle nur befristet ist. Das BSG hat die bereits in der Vorinstanz getroffene Feststellung bestätigt und die Revision des Arbeitsamtes zurückgewiesen.
Quelle: RA Schmidt/Sedlmayer
Auf Kollegen X. wird vom ersten Tag an Druck ausgeübt, er hätte seine unbefristete Stelle in Timbuktu,vor zwei Jahren,nicht für eine befristete Stelle in Berlin aufgeben dürfen. Deswegen erwarte ihn nun eine Sperrzeit.
Hierzu:
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R - die Entscheidung bestätigt, dass ein Arbeitsloser, der eine unbefristete Stelle aufgibt, um eine befristete anderweitige Stelle aufzunehmen, keine Sperrzeit vom Arbeitsamt erhalten darf.
Voraussetzung ist hierfür, dass der Arbeitslose konkret annehmen durfte, dass er Chancen zur Übernahme auf eine unbefristete Stelle hat. Hierbei führt das BSG aus, dass grundsätzlich jeder Arbeitnehmer gemäß Art. 12 GG das Recht hat seinen Arbeitsplatz frei zu wählen. Entsprechend dieser grundsätzlichen Vorgaben kann ein Arbeitsloser jederzeit seine unbefristete Stelle aufgeben, um sich anderweitig zu orientieren. Dies gilt auch, wenn die neue Stelle nur befristet ist. Das BSG hat die bereits in der Vorinstanz getroffene Feststellung bestätigt und die Revision des Arbeitsamtes zurückgewiesen.
Quelle: RA Schmidt/Sedlmayer
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