Mittwoch, 19. März 2008
Welcher Vollidiot
hotgun, Mittwoch, 19. März 2008, 19:39
hat sich denn diesen Mist ausgedacht?

Nun hat sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin folgenden "netten" Auffangtatbestand für den Parkvorwurf einfallen lassen
Zitat:

Tatbestand Nr. 914121
Führten Kfz trotz Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung (Zeichen 270.1 / 270.2) Verkehrsteilnahme durch Parken
40 Euro 1 Punkt

Allerdings dürften Einsprüche gegen dieses äußerst seltsame Konstrukt von Erfolg gekrönt sein.
Allein
Zitat:

Führten Kfz … durch Parken
ist ein Widerspruch in sich.



Dürfen Senatsverwaltungen eigentlich eigene Tatbestände erfinden? Ist das nich sogar illegal? § 344 StGB

Permalink (6 Kommentare)   Kommentieren



Die Züppi und der Schäubi
hotgun, Mittwoch, 19. März 2008, 19:34
sin heut abend zu hause bestimmt bei schlechter Laune. Mal wieder haben unsere Regierungsfanatiker eine Klatsche von den Obersten Richtern unseres Systems bekommen. Nunja vorläufig ein halbes Jahr. Bis das BVG entgültig entscheidet. Bis dahin haben Züppi & Rolli Wölfchen den Katalog der schweren Straftaten von ursprünglich vier Straftaten, über mittlerweile 20 schwere Straftaten, angepasst so das dann Tauschbörsen nutzen auch zu schweren Straftaten gehört...

Permalink (0 Kommentare)   Kommentieren



... ältere Einträge