Ein Hoch auf die Bürokratie II / Plakettenverordnung
hotgun, Sonntag, 16. März 2008, 00:10
Ich hab mich noch ein bisschen belesen und nachgeforscht.

Wenn also jemand mit seinem Fahrzeug ohne Plakette in der zone erwischt wird so kann er an Ort und Stelle bestraft werden. Wenn allerdings die Zettelpuppe am parkenden Fahrzeug vorbeischleicht und eine Knolle befestigt, und der Fahrer ist garnicht ermittelbar...
wäre es ratsam nach §52 StPo erstmal garnichts von sich geben.
Auch können dem Halter die Kosten nach § 25a StVG nicht auferlegt werden da es sich m.E. nicht um ein Halte und Parkverbotsverstoß handelt.
Wie ist aber nun der Wagen dorthingekommen? Dem Halter müßte ja das Fahren bewiesen werden. Er könnte sein Fahrzeug auch mit einem Trailer ö.ä. dort hin verbracht haben. Der Besitz eines Fahrzeugs ohne Plakette ist ja nicht strafbar.
Ich glaube das wird noch lustig. Ist doch das "Führen" eines Fahrzeugs klar rechtlich definiert worden. Da fällt Parken nunmal nicht drunter...

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