Welcher Vollidiot
hotgun, Mittwoch, 19. März 2008, 19:39
hat sich denn diesen Mist ausgedacht?

Nun hat sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin folgenden "netten" Auffangtatbestand für den Parkvorwurf einfallen lassen
Zitat:

Tatbestand Nr. 914121
Führten Kfz trotz Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung (Zeichen 270.1 / 270.2) Verkehrsteilnahme durch Parken
40 Euro 1 Punkt

Allerdings dürften Einsprüche gegen dieses äußerst seltsame Konstrukt von Erfolg gekrönt sein.
Allein
Zitat:

Führten Kfz … durch Parken
ist ein Widerspruch in sich.



Dürfen Senatsverwaltungen eigentlich eigene Tatbestände erfinden? Ist das nich sogar illegal? § 344 StGB

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ericpp, Mittwoch, 19. März 2008, 21:31
Ich drück mal die Daumen. Kannst Du als Anwohner nicht ein Sonderparkrecht durchsetzen - wegen sozialer Härte oder Ähnlichem?

Heb dir mal das Daumendrücken auf. Noch triffts mich ja nich. Ich wohne fern ab von der Zone. Wenn ich aber nebenbei schaffen gehe muss ich zu der Baustelle 200m in die Zone. Ausnahmegenehmigung bekomme ich nicht weil a) kann ich ja mein Bus umrüsten (722€+Lohnkosten) dann gelbe Plakette möglich. b) weil ich kein Anwohner (auch dann nich wegen a.) und c.) nicht selbständig (ebenfalls nicht wegen a. und ich müsste nachweisen das 1000€ Nachrüstung meine Existenz gefährden)

Hier gehts ums Prinzip das Bullifahrerkollegen es schon mehrmals als Anwohner erwischt hat (ebenfalls wegen a. keine AG) und ums Prinzip das diese Plakettenverordnung durch die OÄmter zum Abzocken verbogen werden...

Meine Hoffnung ist ja immernoch, das irgendwann mal bemerkt (und verstanden) wird, dass die ganze Feinstaubdiskussion ein schlechter Witz ist.

Es geht wohl mehr darum, die Leute dazu zu bringen sich neue Autos zu kaufen.
Daß das neue Auto dann einen Zehntelliter weniger Sprit auf 1000km schluckt als die alte Karre, kann man dann getrost als positiven Nebeneffekt verkaufen.
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carsten r. hoenig, Samstag, 22. März 2008, 09:03
Willkommen im Club! :-) Uns hat es auch erwischt, aber wir werden uns wehren. Mal sehen, was die Gerichte dazu sagen werden.

Verfolgung Unschuldiger ist es wohl eher nicht. Dazu müßten die Verfolger "absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen" verfolgen. Das Problem ist doch: Die glauben auch noch fest daran, daß sie im Recht sind.

Aber den Herrschaften kann geholfen werden ...

Aber warum in dreiTeufelsnamen müssen denn Gerichte in diesem unseren Land Gesetzgebung machen? Oder mindestens Leute wie Züppy und Rolli Wölfchen und diese Plakettenhirnis in ihre Schranken verweisen.
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