Rebell
hotgun, Donnerstag, 31. Mai 2007, 20:53
Der Polizeipräsident in Berlin
Referat Verkehrsornungswidrigkeiten
und Bußgeldeinzug

xxxxx Berlin
Berlin, 31.05.2007

Widerspruch gegen den Kostenbescheid AZ: xxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen Kostenbescheid AZ: xxxxxxx Widerspruch ein.
Ihrem Anschreiben konnte ich entnehmen, dass das anhängige Bußgeldverfahren
Ihrerseits eingestellt worden ist, da Sie den Führer des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht vor Eintritt der Verjährungsfrist ermitteln konnten.


Daraus schließe ich allerdings nicht, dass Sie Ihre Kosten einfach auf mich als Halter umlegen können!
Ich bitte Sie hiermit, mir darzulegen, wie Ihre Gebührenaufstellung und die Auslagen zustande kommen!

Ich möchte Sie höflichst darauf hinweisen:
In Deutschland gilt immer noch - auch wenn einige ihrer Vorgesetzten dies gerne ändern wollen- die Unschuldsvermutung bis zum Beweis der Schuld.
Insofern bin ich nicht bereit für einen Verstoß zu bezahlen, den ich nicht begangen habe.
Zudem mache ich von meinem Recht Gebrauch mich nicht zu irgendwelchen Personen, die das Fahrzeug mitbenutzt haben könnten, zu äußern.

Mit freundlichem Gruß

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